So erfüllt Ihre Planung die OIB-Richtlinie 6

Zunehmend mehr Bau- und Sanierungseinreichungen scheitern an der OIB-Richtlinie 6

Sie wurde mit 1. Mai 2016 von der Tiroler Landesregierung für verbindlich erklärt, nachdem sie ein Jahr zuvor vom Österreichischen Institut für Bautechnik herausgegeben wurde. Jede Planung muss seither den stichhaltigen Nachweis erbringen, dass sie nachhaltig energieeffizient angelegt ist.

Nachträgliche Planungsänderungen sind zeit- und kostenaufwändig und aus gestalterischer Perspektive häufig frustrierend.

Ausreichend früh berücksichtigt finden sich allerdings Lösungen, die die gestalterischen und die funktionale Ziele der architektonischen Planung aufnehmen, mittragen und umsetzen. Auch aus strenger OIB-Sicht.

Bau- und Sanierungsplanung in diesem Sinne zu unterstützen, ist meine Aufgabe. Nutzen Sie meine Expertise möglichst früh in Ihrem Planungsprozess. Es zahlt sich aus!

Nutzen Sie meine Expertise möglichst früh in Ihrem Planungsprozess. Es zahlt sich aus!

Doch auch wenn Ihre Überlegungen für ein konkretes Projekt schon weit gediehen sind: Gemeinsam setzen wir an den notwendigen Stellschrauben an und machen Ihre Planung OIB 6 genehmigungsfest.

Handout (1 A4-Seite)

OIB 6 „KNACKIG + KURZ“

Die Essenzen der aktuellen Richtlinie praktisch gedacht. Für Planerinnen und Architekten

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